Beeidigte Übersetzung

Die amtlich beglaubigte oder auch beeidigt genannte Übersetzung bzw. Version wird von einem ordnungsgemäß bestellten und von der Handelskammer des Bundesstaates São Paulo bzw. eines anderen Bundesstaates, in dem er geschäftsansässig ist, anerkannten öffentlichen Übersetzer angefertigt. Diese Übersetzungen bzw. Versionen werden auf Briefpapier gedruckt überreicht und unterschrieben zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit im jeweiligen Bestimmungsland.

Beeidigte Übersetzungen sind im gesamten Staatsgebiet amtlich anerkannt und Versionen haben im Ausland denselben Wert und dieselbe Rechtswirksamkeit wie das Dokument im Original.